Beschwerde gegen die Festlegung der Erlösobergrenzen
Wir weisen darauf hin, dass wir gegen die Festlegung der Erlösobergrenzen Gas Beschwerde eingelegt haben.
Sollte die Beschwerde Erfolg haben und eine Abwicklung über das Regulierungskonto scheitern, wären die Netznutzungsentgelte gemäß unseren Netzzugangsbedingungen Gas, § 47 Ziffer 2 rückwirkend zu erhöhen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die Genehmigung der Netzentgelte derzeit gerichtlich überprüfen lassen und dass die Abrechnung auf der Grundlage der oben angegebenen, auf der Entgeltgenehmigung vom 24.11.2006 basierenden Entgelte ausdrücklich unter dem Vorbehalt erfolgt, dass keine abweichende gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird. Im anderen Falle behalten wir es uns ausdrücklich vor, die Differenz zwischen den oben veröffentlichten Entgelten vom 24.11.2006 und den gerichtlich festgestellten, zulässigen Entgelten, maximal in der auf dem unten angegebenen Preisblatt vom 23.07.2006 beantragten Höhe nachzufordern.