Thüga Energienetze GmbH
 
 

Netzanschluss

Hier erhalten Sie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Energieversorgung in unserem Versorgungsnetz.

Download

Netzanschlussformular Strom

Für weitere Informationen oder bei Anschlüssen, die nicht über dieses Netzanschlussformular abgewickelt werden können, wenden Sie sich gerne direkt an uns.
(1 MB)

Ergänzende Bedingungen Strom

zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - NAV"
(466 kB)

Anmeldung zum Netzanschluss

Dieses Formular kann für eine Neuerstellung, Veränderung und Demontage von Niederspannungsnetzanschlüssen benutzt werden.
(160 kB)

Netzanschluss von Neu- und Bestandsanschlüssen

In der Ausarbeitung zum Netzanschluss von Neu- und Bestandanschlüssen finden Sie unsere Auslegungen des EnWG zum Netzanschluss Strom. Insbesondere die Kriterien für die Zuordnung von Anschlüssen in einer bestimmten Netzebene.
 

(114 kB)

Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung vom 01.11.2006.
(73 kB)

Messzugangsverordnung

vom 17.10.2008
(82 kB)

Befundprüfung von Stromzählern

Amtliche Befundprüfung eines Elektrizitätszählers
(62 kB)

Umstellung Messstelle

Dieses Formular dient zur Beantragung von Änderungen der bestehenden Messstelle und/oder Messverfahren.
(33 kB)

Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Ab dem 01.01.2008 gelten in unserem Elektrizitätsversorgungsnetz die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Stand Juli 2007) des Verbandes der Netzbetreiber e. V. beim VDEW (VDN) und die landesspezifischen Erläuterungen des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft Baden-Württemberg e. V. (VDEW) zu TAB 2007.
(613 kB)

Ergänzungen zu den Technischen Anschlussbedingungen

Oktober 2009
(101 kB)

Landesspezifische Erläuterung

zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007)
(1.000 kB)

Technische Mindestanforderungen gem. § 19 Abs. 1 EnWG

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