Das Versorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert, ist der Grundversorger. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli – erstmals zum 1. Juli 2006 – den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Die Liste mit den Orten des Netzgebietes Erdgas und des jeweiligen Grundversorgers können Sie hier herunterladen: