Gleichbehandlungsbericht

Gleichbehandlungsbericht nach § 7a Absatz 5 EnWG
Auszug aus EnWG § 7a Absatz 5:

 

„(5) Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen, den Mitarbeitern dieses Unternehmens und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine natürliche oder juristische Person (Gleichbehandlungsbeauftragter) zu überwachen. Pflichten der Mitarbeiter und mögliche Sanktionen sind festzulegen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt der Regulierungsbehörde jährlich, spätestens zum 31. März, einen Bericht über die nach Satz 1 getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor und veröffentlicht ihn in nicht personenbezogener Form.“

 

Mit diesem Bericht kommt die Thüga Aktiengesellschaft ihrer Verpflichtung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach.

Der Bericht betrifft die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms vom 23.11.2005 zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts in den Tätigkeitsbereichen Gas und Strom.

 

Den Gleichbehandlungsbericht können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.