Seit dem 1. Oktober 2021 sind neue Regelungen für den erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) in Kraft, die von allen Marktteilnehmern wie Anlagenbetreibern, Direktvermarktern und Netzbetreibern umgesetzt werden müssen. Diese Gesetzesänderung bringt etliche Herausforderungen für alle Verteilnetzbetreiber in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarf und -austausch mit sich.

Um Netzengpässe zu vermeiden, werden nun alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch steuerbare Erzeugungsanlagen unter 100 kW in die Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dies betrifft Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen), Speicheranlagen und konventionelle Erzeugungsanlagen.

Thüga Energienetze hat sich der Herausforderung gestellt, neue Prozesse zur Behandlung von Netzengpässen aufzubauen und betont damit die wichtige Rolle der Verteilnetzbetreiber im Gesamtsystem und im Rahmen der Energiewende.

Weitere Infos zum Redispatch 2.0 haben wir hier für Sie in einer FAQ-Liste zusammengetragen:

Ihr Kontakt bei Fragen zum Redispatch 2.0