Um die Digitalisierung der Energiewende weiter voranzutreiben, trat 2016 das Messstellenbetriebs-Gesetz (MsbG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, bis zum Jahr 2032 alle herkömmlichen Stromzähler durch intelligente Messsysteme zu ersetzen. Damit soll eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglicht werden.

Unterscheidung zwischen Pflichteinbaufall und intelligentem Messsystem auf Kundenwunsch


Pflichteinbaufälle: Wenn Ihr Jahresverbrauch mehr als 6.000 kWh beträgt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, auf ein Smart Meter umzusteigen. In diesem Fall werden Sie automatisch in unserem Rollout-Plan berücksichtigt und angeschrieben. Der Wechsel erfolgt in einem Pflichteinbaufall kostenfrei. 

Freiwilliger Einbau auf Kundenwunsch: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung können Sie von den Vorteilen eines Smart Meters profitieren, wie zum Beispiel dynamischen Stromtarifen, einer detaillierten Verbrauchsübersicht und dem Wegfall der Zählerablesung. Der freiwillige Einbau erfolgt auf Antrag über unser Portal. Nach Beantragung prüfen wir die technischen Möglichkeiten vor Ort und informieren Sie über die weiteren Schritte. Es fällt eine einmalige Gebühr für den außerplanmäßigen Einbau gemäß unseren ergänzenden Bedingungen (Absatz J.) an und Ihre jährliche Zählermiete könnte sich ändern. 

Falls der Einbau aus technischen Gründen nicht möglich ist, entstehen für Sie keine Kosten. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit. Sollte sich im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.

Antrag Einbaufall auf Kundenwunsch

 

Hier beantworten wir häufige Fragen zu Smart Metering, IT-Sicherheit, Datenschutz, Auditierung und Zertifizierung.

FAQ zum Messstellenbetriebsgesetz

 

So funktionieren intelligente Messsysteme