Verstöße gegen geltende Gesetze

Über dieses Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach tatsächliche bzw. vermutete Verstöße gegen geltende Gesetze, die die Thüga-Konzerngesellschaften (nachfolgend auch „Thüga“) oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern oder sonstigen Dritten mit einem direkten oder indirekten Bezug zu Thüga betreffen.

Menschenrechts- und umweltbezogene Pflichtverletzungen

Des Weiteren soll das Hinweisgebersystem dazu dienen, Hinweise auf menschenrechts- und umweltbezogene Pflichtverletzungen oder Risiken aufzuklären, die durch das wirtschaftliche Handeln der Thüga im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind. In seiner Funktion dient das Hinweisgebersystem damit zugleich als Beschwerdeverfahren im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für potenzielle Hinweisgeber entlang der Lieferkette.

Das Hinweisgebersystem ist nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft (z. B. Strom- oder Gaslieferverträge) gedacht. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Anbieter.

Hinweise aufgeben

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