Informationen für  Elektroinstallateure

 

Von technischen Informationen bis hin zu Mindestanforderungen: Hier finden Sie alle nützlichen Informationen für Elektroinstallateure zusammengefasst.

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Netzanschlussbedingungen

 

 

Hier finden Sie die aktuellen Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen Niedespannung

 

  

FAQ zu den Anpassungen zum § 14a EnWG – steuerbare Verbrauchseinrichtungen 

 

Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu dem Thema. Besuchen Sie auch gerne unsere Seite "Steuerbare Verbrauchseinrichtungen" für weiterführende Informationen 

  

Was ist „der § 14a“ und was ist neu? 

Die Bundesnetzagentur wurde vom Gesetzgeber mit der Erstellung einer Änderung von § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes EnWG beauftragt, um Vorschriften für die Durchführung der Steuerbarkeit von Verbrauchern festzulegen. Am 27.11.2023 wurden die endgültigen Ergebnisse eines Festlegungsverfahrens veröffentlicht. 

Ab wann treten die neuen Regelungen in Kraft? 

Seit 1. Januar 2024 gelten bereits die neuen Vorschriften. Entscheidend ist das Datum, an dem die technische Inbetriebnahme (Fertigmeldung) erfolgt ist. 
 

Welche Geräte sind betroffen? 

• Ladeeinrichtungen >4,2 kW (Ausgenommen öffentliche) 

• Speicher >4,2 kW (hinsichtlich der Einspeicherung aus dem Netz) 

• Wärmepumpen in Summe >4,2 kW (inkl. Zusatzheizstab!) 

• Klimaanlagen in Summe >4,2 kW 
 

Ist die Teilnahme verpflichtend? 

Ja, alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen müssen teilnehmen. Außerdem ist die Teilnahme für jeden Netzbetreiber verpflichtend. 
 

Wie läuft die Anmeldung? 

Die Anmeldung erfolgt über das Ihnen bekannte Installateurportal der Thüga Energienetze, in dem die neuen Funktionen bereits zur Verfügung stehen. 


Ist ein weiterer Zählerplatz erforderlich? 

Das kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern ist eine Einzelfallentscheidung. Es gibt eine Vielzahl von Methoden zur Messung und Abrechnung. Es ist möglich, dass ein zusätzlicher Zähler, je nach dem ausgewählten Netzentgeltmodul, erforderlich ist. 


Gibt es noch die reduzierten Netzentgelte für die Steuerbarkeit? 

Ja, zu Beginn sind zwei unterschiedliche Abrechnungskonzepte vorhanden, die von der Bundesnetzagentur als "Module" bezeichnet werden. 

  • Modul 1: Pauschale jährliche Zahlung (ohne zusätzlichen Zählerplatz) 

  • Modul 2: Reduzierter Arbeitspreis (zusätzliche Zählerplätze erforderlich) 

In Modul 3 werden Zeitvariable Preise als Ergänzung zu Modul 1 behandelt. Voraussichtlich wird dieses Modul erst ab 2025 verfügbar sein.  

Unsere Preisblätter enthalten die exakten Kosten. 
 

Bedeutet steuern so viel wie abschalten? 

Nein, die beiden Begriffe können nicht gleichgesetzt werden. Steuern bedeutet, bei einer gewissen Notwendigkeit, die Leistung zu reduzieren oder dimmen. 
 

Wie soll die Steuerung technisch realisiert werden? 

Im Zielmodell besteht ein intelligentes Messsystem aus einer digitalen Steuerbox, einem Kommunikationsmodul und einem digitalen Zähler. Der Netzbetreiber generiert ein Steuersignal basierend auf den aktuellen Netzdaten und übermittelt es an die Steuerbox. Diese verbindet sich mit den zu steuernden Verbrauchseinrichtungen und gibt das Steuersignal weiter. 
 

Wird bereits ab 01.01.2024 intelligent gesteuert? 

Nein, aber jede Verbrauchseinrichtung muss gemäß den Anforderungen vorbereitet werden. Die Steuereinheit, wie beispielsweise eine digitale Steuerbox, wird später in den vorbereiteten Platz eingebaut. 


Müssen Bestandsanlagen zum 01.01.2024 angepasst werden? 

Nein. Es ist erlaubt, Geräte aus dem alten Modell (mit einer Fertigmeldung bis 31.12.2023) während einer Übergangsfrist weiterhin zu nutzen. Sie können jedoch jederzeit ohne Einschränkungen in das neue Modell wechseln. Es ist nicht mehr möglich, das bisherige Modell zurückzukehren. Aktuell ist die Frist für den Übergang bis zum 31.12.2028 festgelegt. 
 

Sind neue / zusätzliche Verträge notwendig? 

Nein. Das Ziel besteht darin, alle notwendigen Regelungen über das bestehende Anmeldeportal durchzuführen. 


Können alle Gerätearten an der Steuerung teilnehmen? 

In Zukunft können nur die aufgeführten Gerätegruppen reduzierte Netzentgelte gemäß § 14a steuerlich begünstigt werden. Es gibt weitere Geräte wie Nachtspeicherheizungen, die ausgeschlossen sind. Es ist möglich, bestehende Anlagen wie zuvor weiterhin zu betreiben. 
 

Weitere Informationen 

Die gesamten Veröffentlichungen zu den Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen der Bundesnetzagentur können auf den Seiten der Beschlusskammer 6 mit den technischen Aspekten der Festlegung und der Beschlusskammer 8 zur Berechnung der Netzentgelte abgerufen werden. 

Wir halten Sie auf unserer Website immer auf dem Laufenden, um sicherzustellen, dass Sie jederzeit alle technischen Informationen zugänglich haben. 

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen werden zusätzlich in unserem Downloadcenter für Sie bereitgestellt. 

 

Anforderungen an Zählerplätze

 

Seit dem 1. Januar 2018 installieren wir im Netzgebiet der Thüga Energienetze GmbH ausschließlich Zähler mit BKE-1.

Wenn die Zählerplätze gewerblich genutzt werden, setzen Sie sich bitte während der Planungsphase mit uns in Verbindung zur Genehmigung Ihres Zähleraufbaus.

 

Kontakt bei Fragen zum Installateur-Portal

Eintragung im Installateursverzeichnis

 

Arbeiten zum Anschluss an das Niederspannungsnetz dürfen nach § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) außer durch den Netzbetreiber nur durch ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Wenn Sie Installateur in unserem Netzgebiet sind und sich in unser Installateurverzeichnis eintragen lassen möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen.

Informationen des Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (vfew) zum Eintragungsverfahren, der Werkstattausrüstung und -besichtigung

Service des Landes-Installateurausschuss Strom (LIA)

Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) (08/2008)

Informationen des ZVEH