Sie haben per Brief oder Mail eine Aufforderung der Thüga Energienetze für die diesjährige Selbstablesung der Gas- und Stromzähler erhalten?
 

Jetzt Zählerstand mitteilen                 

 

FAQ zur Zählerablesung


Wir möchten bei der Zählerablesung größtmögliche Transparenz schaffen und haben einige der häufigsten Fragen aufgegriffen und im Folgenden für Sie erläutert:

Als Ihr zuständiger Netzbetreiber benötigen wir für die Jahresablesung Ihren Zählerstand. Die Mitteilung des Zählerstandes erfolgt unabhängig von Ihrem aktuellen Lieferanten, von dem Sie auch Ihre Verbrauchsabrechnung erhalten. Der Zählerstand wird von uns anschließend an Ihren aktuellen Lieferanten weitergeleitet. Von uns erhalten Sie keine Rechnung.

Durch die Selbstablesung können Sie unabhängig von Ableseterminen vor Ort Ihren Zählerstand jederzeit bequem und zeitlich flexibel online oder postalisch mitteilen.

Wenn Sie bei der letzten Ablesung eine Mailadresse angegeben haben, erhalten Sie die Aufforderung per Mail, andernfalls in gewohnter Weise per Brief.  

Wenn Sie Ihre Mailadresse bei der Abgabe des Zählerstandes beispielsweise für Familienmitglieder oder Nachbarn hinterlegt haben, erhalten Sie auch für diese Zähler eine Mail zur Ablesung.

Eine telefonische Mitteilung des Zählerstandes kann schnell zu langen Wartezeiten führen. Erfahrungswerte haben gezeigt, dass die Mitteilung der Zählerstände über andere Wege mehr zeitliche Flexibilität und einen schnelleren Ablauf für Sie ermöglichen.

Nutzen Sie für einen schnellen und reibungslosen Ablauf einfach eine der folgenden Möglichkeiten zur Mitteilung Ihres Zählerstandes:

  • Bequem über das Zählerstandsportal
  • Schnell über Smartphone oder Tablet
  • Portofrei per Post

Die detaillierten Informationen sowie Ihren persönlichen QR Code können Sie Ihrem Anschreiben entnehmen.

Aufgrund einer Systemumstellung haben wir auf die rollierende Ablesung umgestellt und Sie daher einem neuen Ablesezeitraum zugeordnet.

Bei der Umstellung des Ablesezeitraums durch uns als Ihr Netzbetreiber ist Ihre Abrechnung nicht unbedingt betroffen. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem Lieferanten bestimmt. Daher wenden Sie sich bitte an Ihren aktuellen Lieferanten, um den Abrechnungszeitraum zu erfahren.

Bei konkreten Fragen zu Ihrer Abrechnung wenden Sie sich bitte an ihren aktuellen Lieferanten. Wir als Netzbetreiber können darüber keine individuelle Auskunft erteilen.

Im Allgemeinen werden Ihre monatlichen Abschläge anhand Ihres Jahresverbrauches auf gleichbleibende Abschläge umgelegt. Die vergleichsweisen milden Sommermonate führen in der Regel zu einem niedrigeren Verbrauch als im Winter. In Ihrer Abrechnung kann es durch das diesjährige Umstellungsjahr von der Stichtagsablesung auf das rollierende System dazu kommen, dass sich die Abschläge um den verkürzten Zeitraum als Nachzahlung darstellen, da im Winter mehr verbraucht wurde. Die bis zum Zeitpunkt der Abrechnung geleisteten Abschlagszahlungen, können unter Umständen nicht ausreichen, um die in der Heizperiode verbrauchte Energie auszugleichen. Insgesamt zahlen Sie jedoch bedingt durch die Umstellung nicht mehr als Sie verbraucht haben.

Bis zu diesem Jahr hat die Selbstablesung der Zähler in unserem Netzgebiet immer zu einem festgelegten Zeitraum stattgefunden.

Um Ihnen einen bestmöglichem Kundenservice zu bieten und bei Rückfragen schnellstmöglich reagieren zu können, haben wir unser System auf die rollierende Selbstablesung umgestellt.